Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZMP Immobilien · Jenaer Straße 11 · 10717 Berlin
1. Zustandekommen des Maklervertrages
Ein Maklervertrag zwischen ZMP Immobilien und dem Empfänger kommt zustande, sobald der Empfänger aufgrund der übermittelten Objektinformationen Kontakt mit ZMP Immobilien aufnimmt, eine Besichtigung vereinbart oder auf sonstige Weise ein Interesse an der Vermittlungstätigkeit zum Ausdruck bringt. Das bloße Lesen der Objektunterlagen begründet noch keinen Maklervertrag. Für den Vertrag gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Haftung und Richtigkeit der Angaben
Das Exposé wurde auf Grundlage der vom Verkäufer bzw. Vermieter bereitgestellten Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben wird nicht übernommen. Alle Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Die gleichzeitige Tätigkeit für die andere Vertragspartei ist gestattet. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beschränkt.
3. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die übermittelten Angebote sind ausschließlich für den namentlichen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ZMP Immobilien untersagt. Kommt infolge einer unautorisierten Weitergabe ein Vertrag gleich welcher Art zustande, ist der Empfänger verpflichtet, ZMP Immobilien den entgangenen Provisionsanspruch als Schadensersatz zu ersetzen. Dies gilt auch für rechtlich oder wirtschaftlich verbundene Gesellschaften sowie für Familienangehörige des Empfängers. Im Falle eines Vertragsabschlusses unter diesen Umständen wird eine Weitergabe unwiderleglich vermutet.
4. Vorkenntnis des Objektes
Ist dem Empfänger das angebotene Objekt bereits bekannt, hat er ZMP Immobilien dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Objektinformation, schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Empfänger diese Mitteilung, erkennt er die Nachweistätigkeit von ZMP Immobilien als vertragsursächlich an. Die Vorkenntnis ist auf Verlangen durch den Empfänger nachzuweisen. Wird dem Empfänger ein bereits von ZMP Immobilien nachgewiesenes Objekt erneut durch Dritte angeboten, hat er auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen und weitere Maklerdienste Dritter in Bezug auf dieses Objekt abzulehnen.
5. Direktkontakt mit dem Eigentümer
Sofern der Empfänger direkt mit dem Verkäufer, Vermieter oder deren Beauftragten in Kontakt tritt, ist ZMP Immobilien unverzüglich zu benennen. Spätestens bei Vertragsabschluss ist ZMP Immobilien hinzuzuziehen, um die Provisionspflicht zu wahren.
6. Provisionsanspruch bei Folge- und Alternativgeschäften
Der Provisionsanspruch von ZMP Immobilien entsteht auch dann, wenn zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene Geschäft zustande kommt, oder wenn der Empfänger das nachgewiesene Objekt zu einem späteren Zeitpunkt – auch im Wege der Versteigerung oder Zwangsversteigerung – erwirbt. Der Provisionsanspruch besteht für einen Zeitraum von bis zu drei (3) Jahren nach dem letzten Nachweis oder der letzten Vermittlungstätigkeit von ZMP Immobilien. Kommt zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes zustande und wird das Objekt später gekauft, wird die für die Anmietung oder Pacht bereits gezahlte Provision auf die Kaufprovision angerechnet.
7. Fälligkeit und Höhe der Maklerprovision
Die Maklerprovision ist mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und zahlbar. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé. Sofern dort nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Mündliche oder stillschweigende Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht. Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung nicht möglich ist, treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften an die Stelle der unwirksamen Regelung.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Streitbeilegung
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, erreichbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. ZMP Immobilien ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: 2026 · ZMP Immobilien · Inhaber: Maximilian Zellmann · §34c GewO · IVD-Mitglied