Das Objekt
Diese helle und geräumige 4-Zimmer-Wohnung im ersten Obergeschoss eines gepflegten Gründerzeithauses überzeugt durch ihren klaren, funktionalen Grundriss und ihre hervorragende innerstädtische Lage. Auf einer Wohnfläche von ca. 115 m² verteilen sich vier gut geschnittene Zimmer, ein großzügiges Wohn- und Esszimmer sowie ein modernes Badezimmer.
Das charaktervolle Mehrfamilienhaus besticht durch seine zeittypische Architektur und eine gepflegte Gemeinschaftsanlage. Die zentrale Lage in Eberswalde ermöglicht kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und dem Hauptbahnhof — von dort erreichen Sie den Berliner Hauptbahnhof in rund 34 Minuten.
Die Wohnung wurde modernisiert und präsentiert sich in einem einzugsbereiten Zustand. Ein detaillierter Grundriss sowie alle relevanten Unterlagen inklusive Energieausweis und Selbstauskunftsformular werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Objektdaten
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Objektnummer
5276272
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Objektart
Etagenwohnung
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Ort
Eberswalde
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Baujahr
1895
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Zustand
vollsaniert
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Letzte Modernisierung
2026
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Verfügbar ab
01.05.2026
Zimmer
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Zimmer
4
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Schlafzimmer
3
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Badezimmer
1
Flächen
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Wohnfläche
ca. 115 m²
Preise
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Kaltmiete
1.092,50 €
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Nebenkosten
299 €
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Heizkosten
161 €
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
C
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Wesentlicher Energieträger
Gas
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Endenergieverbrauch
90.5 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
90.5 kWh / (m²*a)
Sonstige Informationen
Zeitraum Kaltmiete€/m²
Jahr 1–2 1.092,50 €9,50 €/m²
Jahr 3–4 1.125,28 €9,79 €/m²
Jahr 5–6 1.159,03 €10,08 €/m²
Jahr 7–8 1.193,80 €10,38 €/m²
Jahr 9–10 1.229,62 €10,69 €/m²
Staffelmiete gemäß § 557a BGB
Die Miete für die Wohnung Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 16225 Eberswalde, wird als Staffelmiete gemäß § 557a BGB vereinbart. Die Kaltmiete erhöht sich alle zwei Jahre um 3 % des jeweils geltenden Betrages wie folgt:
Ab Mietbeginn beträgt die monatliche Kaltmiete 1.092,50 Euro. Ab dem Beginn des dritten Mietjahres erhöht sie sich auf 1.125,28 Euro monatlich. Ab dem Beginn des fünften Mietjahres beträgt sie 1.159,03 Euro monatlich. Ab dem Beginn des siebten Mietjahres erhöht sie sich auf 1.193,80 Euro monatlich. Ab dem Beginn des neunten Mietjahres beträgt die monatliche Kaltmiete 1.229,62 Euro.
Während der Laufzeit der Staffelmiete ist eine weitere Mieterhöhung nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen. Die Nettokaltmiete ist jeweils monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats, auf das Konto des Vermieters zu entrichten. Die Betriebskosten werden gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) zusätzlich zur Kaltmiete abgerechnet.
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